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EU-Kommission: Neue Regeln für Schutz der Wälder und Abfallexporte

17.11.202119:07
  • EU-Kommission
  • Europäische Union
Abholzung im Amazonas-Regenwald in Brasilien (Bild: Marcelo Sayao/EPA)
Abholzung im Amazonas-Regenwald in Brasilien (Archivbild: Marcelo Sayao/EPA)

Die EU-Kommission möchte Soja und Palmöl aus Plantagen auf neu gerodeter Regenwaldfläche nicht mehr in die Europäische Union lassen. Insgesamt könnten Importe von Waren, für deren Produktion Wälder zerstört wurden, in der EU bald verboten werden.

Am Mittwoch präsentierten die zuständigen EU-Kommissare Virginijus Sinkevicius und Frans Timmermans einen entsprechenden Gesetzesvorschlag.

Laut der Kommission wurden zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald zerstört - eine Fläche größer als die EU. Dem soll nun ein Ende gesetzt werden. Händler und Produzenten sollen künftig unter Aufsicht der EU-Länder prüfen, ob Ware aus Gebieten stammt, die seit Anfang 2021 abgeholzt wurden.

Das betrifft zunächst Importe von Rindfleisch, Holz, Soja, Palmöl, Kaffee und Kakao sowie eine Liste von Gütern, die daraus produziert werden - zum Beispiel Schokolade oder Leder. Die Liste könne später erweitert werden, so Sinkevicius.

Die Regel umfasst sowohl illegale als auch legale Waldrodung und soll für EU-Länder und Drittstaaten gelten. Betroffen dürften laut der Kommission unter anderem Brasilien oder Indonesien sein. Der Vorschlag kommt nur wenige Tage, nachdem zahlreiche Regierungen bei der Klimakonferenz COP26 versprochen hatten, die Entwaldung bis 2030 zu stoppen.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch auch strengere Regeln für Abfallexporte vorgeschlagen und eine Strategie für den Schutz von Erdböden. Durch die Abfallrichtlinie sollen EU-Staaten weniger Müll in Drittländer exportieren und mehr selbst verwerten.

Im vergangenen Jahr seien rund 33 Millionen Tonnen Abfall aus der EU exportiert worden, rund die Hälfte davon in Länder mit niedrigeren Recycling-Standards, sagte Sinkevicius. Mit der neuen Regel darf Müll nur noch in Länder außerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) exportiert werden, wenn das Zielland explizit zustimmt und nachweisen kann, dass der Müll umweltfreundlich verarbeitet wird.

dpa/est

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