Laut der deutschen Bundesnetzagentur muss die Betreiberfirma deutschem Recht entsprechen. Das sei bislang nicht der Fall.
Selbst wenn die Bundesnetzagentur grünes Licht gibt, ist anschließend eine Überprüfung durch die Europäische Kommission vorgesehen. Laut der EU-Gasrichtlinie müssen Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases getrennt sein.
Die Nord-Stream-Betreiberfirma ist eine Tochter des russischen Gaskonzerns Gazprom.
dpa/vk