Der "grüne Pass" gibt Auskunft darüber, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Erfüllen die Arbeitnehmer 3G nicht, können sie ohne Anspruch auf Lohn oder Lohnersatz vom Betreten ihres Arbeitsplatzes ausgeschlossen werden.
Sollten die Behörden infizierte Personen am Arbeitsplatz antreffen, können sie den Betrieb mit sofortiger Wirkung für die Dauer von bis zu 30 Tagen schließen. Auch für Massenveranstaltungen und Gastronomie-Lokale gilt die 3G-Regel.
In der Slowakei sind knapp 44 Prozent der Menschen vollständig geimpft. Das ist eine der niedrigsten Quoten in der EU.
dpa/dop