Bislang galt seit dem Brexit eine Übergangsphase, in der man noch mit dem Personalausweis über die Grenze kam. Ab jetzt gilt: Lediglich für EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Großbritannien haben, reicht ein Personalausweis weiterhin aus.
Allerdings könnte dies trotzdem zu Komplikationen an der Grenze führen: Der Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht nach dem Brexit können EU-Bürger nämlich nur über ein digitales Portal des britischen Innenministeriums erbringen.
dpa/sh