Für den öffentlichen Nahverkehr sind diese ausgedruckten oder digitalen Nachweise mit Namen Green Pass nicht nötig.
Auf Bahnhöfen und in den Zügen soll das Bahnpersonal die Zertifikate kontrollieren. Auch bei Inlandsflügen und auf Fähren müssen die Nachweise vorgezeigt werden.
dpa/jp