Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe muss jetzt entscheiden, ob der Brite in Untersuchungshaft kommt.
Der Mann steht den Behördenangaben nach wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit unter dringendem Verdacht. Er soll spätestens seit November 2020 für den Geheimdienst gearbeitet haben. Mindestens einmal habe er diesem Material übermittelt, an das er im Zuge seiner Arbeit gelangte. Wie viel Bargeld er dafür bekam, sei bisher unklar.
dpa/est