Einen Tag nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat der Verordnung zu. Damit werden für diese Personengruppe zum Beispiel Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen aufgehoben.
Auch die Pflicht, beim Einkaufen oder beim Friseur ein negatives Testergebnis vorzulegen, entfällt. Allerdings gelten weiterhin die Regeln, Abstand zu halten und eine Maske zu tragen.
Bei Treffen mit anderen Personen werden sie nicht mitgezählt. Nach Reisen oder nach Kontakt zu Infizierten müssen sie in der Regel auch nicht mehr in Quarantäne.
Der deutsche Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen sprach von einem Tag der Erleichterung für die Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenheimen. Für sie, ihre Angehörigen und das Personal kehre passend zum Muttertag ein Stück weit Normalität ein. Es sei nicht mehr vermittelbar gewesen, wieso ein doppelt Geimpfter nicht besucht werden durfte.
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