In mehreren Regionen tritt zudem ein Teil-Lockdown mit Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr in Kraft. Die landesweite nächtliche Sperre gilt von 22.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens. Für den Weg zur Arbeit oder aus medizinischen Gründen sind Ausnahmen erlaubt. F
ür sogenannte rote Zonen mit sehr hohem Corona-Risiko ordnete die Regierung den Teil-Lockdown an. In diesen Gebieten müssen die Menschen weitgehend zu Hause bleiben.
dpa/sh