Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen sei kaum nachprüfbar, wie die Behörde am Dienstag in Luxemburg mitteilte. Die Prüfer bemängelten, dass in einer Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2013 an die Mitgliedsstaaten messbare Zielvorgaben fehlten. Deren Wirksamkeit zu bewerten, sei daher schwierig, so die Prüfer.
Die Bekämpfung von Kinderarmut ist vorrangig Aufgabe der EU-Staaten. Die EU-Kommission kann deren Bemühungen aber rechtlich und finanziell unterstützen. Die Empfehlung von 2013 nennen die Prüfer zwar eine "positive Initiative", allerdings seien die vorgesehenen Maßnahmen nur selten speziell auf den Kampf gegen Kinderarmut zugeschnitten.
Die Prüfer empfehlen daher der Kommission, die Bemühungen gegen Kinderarmut genauer festzuschreiben. Maßnahmen und Ziele gegen Kinderarmut könnten etwa in einen Aktionsplan aufgenommen oder Investitionen auf die Bekämpfung der Kinderarmut ausgerichtet und überwacht werden.
Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat waren 2018 rund 23 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist nahezu jedes vierte Kind. Allerdings variiert der Anteil zwischen den Staaten mitunter erheblich.
dpa/dop