Der österreichische Jurist Max Schrems hatte gegen Facebook geklagt.
Die Luxemburger Richter erklärten allerdings, dass Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen werden können.
Die Luxemburger Richter erklärten das "Privacy Shield" nun für ungültig. Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.
dpa/cd