Das Land NRW hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen. Ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht mit.
Hintergrund der Auflagen sind mehr als 1.000 Tönnies-Mitarbeiter am Standort in Rheda-Wiedenbrück, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. Die Befunde hatten zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt.
dpa/km