EU-Bürger können ab dem 31. Mai einreisen, ohne sich in Heimquarantäne begeben zu müssen. An den Grenzen zu den EU-Nachbarländern Österreich, Italien und Ungarn wird allerdings weiterhin kontrolliert.
EU-Ausländer, die offensichtlich Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen und keinen ständigen Wohnsitz in Slowenien haben, werden zurückgewiesen. Für Nicht-EU-Bürger ist bei der Einreise weiterhin die Quarantänepflicht vorgeschrieben.
dpa/cd