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Britischer Supreme Court: Parlaments-Zwangspause ist rechtswidrig

24.09.201912:2424.09.2019 - 14:00
  • Brexit
  • Großbritannien
Ian Blackford von der Scottish National Party vor dem Supreme Court
Ian Blackford von der Scottish National Party vor dem Supreme Court (Bild: Tolga Akmen/AFP)

Vernichtende Niederlage für den britischen Premierminister Boris Johnson: Das oberste britische Gericht hat die von Johnson auferlegte Zwangspause des Parlaments für rechtswidrig erklärt. Das Parlament wird am Mittwoch wieder zusammentreten.

Das britische Parlament wird am Mittwoch wieder zusammentreten. Das hat der Präsident des Unterhauses, John Bercow, in London mitgeteilt. Kurz zuvor hatte das oberste britische Gericht die von Premierminister Boris Johnson auferlegte fünfwöchige Zwangspause des Parlaments für rechtswidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Das Urteil der elf Richter des Supreme Courts wurde einstimmig getroffen. Zur Begründung hieß es, durch die Zwangspause könnte das Parlament seinem verfassungsmäßigen Auftrag nicht nachkommen. Das Parlament habe aber ein Recht darauf, in der Zeit vor einem wichtigen Ereignis wie dem geplanten EU-Austritt am 31. Oktober eine Stimme zu haben.

Die EU-Kommission wollte das Urteil des britischen Supreme Court nicht kommentieren. Eine Sprecherin der Kommission sagte, es handele sich um interne verfassungsrechtliche Fragen von Großbritannien. Für die EU-Kommission bleibe die britische Regierung Ansprechpartner in Sachen Brexit.

Gesetz zur Verlängerung der Brexit-Frist

Begonnen hatte die Zwangspause in der Nacht zum 10. September. Bei der Abschlusszeremonie kam es zu tumultartigen Szenen. Das Parlament sollte erst am 14. Oktober - etwa zwei Wochen vor dem geplanten Brexit - wieder zusammentreten.

Trotz Zwangspause konnte Johnson nicht verhindern, dass die Abgeordneten ein Gesetz verabschiedeten, das den Premierminister zum Beantragen einer weiteren Verlängerung der Brexit-Frist verpflichtet. Sollte bis zum 19. Oktober kein Abkommen ratifiziert sein, müsste Johnson einen entsprechenden Antrag nach Brüssel schicken.

Johnson will sich dem jedoch nicht beugen. Wie das gehen soll, ohne das Gesetz zu brechen, erklärte Johnson bisher nicht.

dpa/est

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