Deshalb erkennt die EU ab diesem Montag die Schweizer Börsenregulierung nicht mehr als gleichwertig an. Damit werden EU-Händler bis auf Weiteres nicht mehr uneingeschränkt an der Börse in Zürich handeln können.
Die Schweiz will versuchen, die Konsequenzen der EU-Entscheidung mit einer Notfallverordnung zum Schutz des Schweizer Börsenplatzes abzufedern. Das nicht unterzeichnete Rahmenabkommen soll den gegenseitigen Marktzugang einheitlicher und effizienter machen.
Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt. Gegner des Abkommens in der Schweiz kritisieren inakzeptable neue Auflagen der EU.
dpa/cd