Die Luxemburger Richter bestätigten eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 und wiesen die Klage des Vereins "Ja zum Nürburgring" und des Unternehmens Nexovation ab.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die einst staatliche Rennstrecke in der Eifel nach illegalen Beihilfen vor fünf Jahren zu billig und in einem undurchsichtigen Verfahren an den Autozulieferer Capricorn verkauft wurde. Die Kläger hatten die Strecke selbst erwerben wollen, waren aber nicht zum Zuge gekommen. Sie argumentierten, das Bieterverfahren habe den Käufer bevorzugt und keinen marktgerechten Preis erzielt.
Capricorn erhielt für rund 77 Millionen Euro den Zuschlag für das Areal, das zuvor mit fast einer halben Milliarde Euro vom Land Rheinland-Pfalz subventioniert worden war.
swr/rs