Das ist die Ansicht des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Yves Bot. Die Zuständigkeit des für Streitfälle vorgesehenen Gerichts sei eng begrenzt, so Bot. Belgien hatte eine Prüfung beantragt.
Im Ceta-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist vorgesehen, in Streitfällen einen speziellen Investitionsgerichtshof anzurufen. Er ist mit professionellen Richtern besetzt. Die Empfehlungen des Generalanwalts sind nicht bindend, meist werden sie aber übernommen.
Der Ceta-Vertrag, der von allen EU-Staaten ratifiziert werden muss, war im September 2017 vorläufig in Kraft getreten.
dpa/dlf/dop