Das EU-Gericht in Luxemburg hat am Donnerstag eine Verordnung der EU-Kommission zu milderen Abgaswerten bei der Euro-6-Norm für rechtswidrig erklärt.
Die Kommission hatte bei der Einführung des neuen Abgastests RDE, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte nachträglich erhöht. Statt den für die Euro-6-Norm vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen. Als Grund hatte die Kommission Messungenauigkeiten angegeben.
Gemäß der Entscheidung des EU-Gerichts muss die entsprechende Verordnung überarbeitet werden. Bis dahin ändert sich für Autofahrer erst einmal nichts. Ob und wie sich die Grenzwerte am Ende verändern, ist noch offen.
dpa/br/km