Die Möglichkeit bestehe bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens, erklärte der zuständige Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona in Luxemburg. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Rücknahme im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorschriften in Großbritannien entschieden und dem Europäischen Rat förmlich mitgeteilt werde.
Das oberste schottische Zivilgericht hatte den Europäischen Gerichtshof um eine Bewertung gebeten.
Großbritannien hatte im März 2017 offiziell seine Absicht zum Austritt aus der Europäischen Union bekanntgegeben. Das Austrittsverfahre endet regulär mit dem Brexit am 29. März 2019. Aus Sicht des Gutachters könnte Großbritannien dies aber noch selbstständig stoppen, also ohne Zustimmung der übrigen EU-Staaten.
Ab Dienstag berät das britische Unterhaus um das mit der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen.
dpa/est