Eine einjährige Belagerung, um die Bevölkerung auszuhungern, und der willkürliche Beschuss der Zivilbevölkerung könnten Kriegsverbrechen gleichkommen, hieß es in einer Mitteilung der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini.
Die bloße Anwesenheit radikaler Rebellen könne den andauernden Beschuss und die Bombardierung der Zivilbevölkerung und medizinischer Einrichtungen nicht rechtfertigen, sagte Mogherini. Die EU unterstütze die Forderung des UN-Menschenrechtsrat nach einer Untersuchung der jüngsten Angriffe und Bombardierungen auf Ost-Ghuta.
Dass ein UN-Hilfskonvoi am Montag erstmals Ost-Ghuta erreicht habe, sei zumindest ein kleiner positiver Schritt. Gleichzeitig sei es jedoch enttäuschend, dass die syrische Regierung das Entladen wichtiger Medikamente verhindert habe. Dies verletze eindeutig das humanitäre Völkerrecht. Ein Hilfskonvoi von Zeit zu Zeit sei außerdem bei weitem nicht ausreichend.
dpa/est