Wie May während einer China-Reise erklärt hat, soll es nach dem Tag des EU-Austritts im März 2019 kein automatisches Bleiberecht mehr geben. Dazu könnten Berichten zufolge weitere Auflagen kommen, wie der Erwerb einer Arbeitserlaubnis und der eingeschränkte Zugang zu Sozialleistungen.
Der Brexit-Chefunterhändler des Europäischen Parlaments, Guy Verhofstadt, erklärte derweil dem "Guardian", dass Bürgerrechte während der Übergangsphase "nicht verhandelbar" seien.
dpa/rkr