Nach der Entscheidung der Richter darf der Datenschutzaktivist Max Schrems nicht im Namen tausender ausländischer Nutzer gegen das soziale Netzwerk vor Gericht ziehen. Nutzer-Klagen im jeweiligen Heimatland seien nur individuell zulässig.
Dadurch sei der Weg für eine Musterklage gegen das Unternehmen in Wien endlich frei, reagierte der Österreicher. Facebooks Blockadeversuche seien gescheitert.
dpa/rkr