Kreuzfahrtschiffe aus der Europäischen Union werden damit auch weiterhin nicht in Häfen des von der Ukraine abgetrennten Territoriums einlaufen dürfen. Zudem sollen die Export- und Investitionsverbote für EU-Unternehmen bis zum 23. Juni 2018 gültig bleiben. Diese treffen Branchen wie Energie, Transport und Telekommunikation auf der Krim, wie die EU am Montag am Rande eines Außenministertreffens in Luxemburg mitteilte.
Auf EU-Seite steht bis Ende Juli auch noch eine Entscheidung über die auslaufenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland an. Es gilt als sicher, dass auch sie verlängert werden. Die Staats- und Regierungschefs hatten sich 2015 darauf geeinigt, die Handels- und Investitionsbeschränkungen gegen Russland erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensabkommens für den Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Das ist bisher nicht der Fall.
Mit den Sanktionen soll der russische Präsident Wladimir Putin dazu bewogen werden, seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine für eine Beilegung des Konflikts zu nutzen. Russland hatte aus Sicht seiner Kritiker die Separatisten im Bürgerkrieg auch mit Soldaten und Waffenlieferungen unterstützt.
dpa/jp