Weiter heißt es in der Entschließung, man müsse Großbritannien klar machen, dass es nach dem Austritt aus der EU nicht von ähnlichen Vorteilen profitieren könne wie die Mitgliedstaaten. Einem Abkommen, das dieses Prinzip nicht einhalte, werde das Parlament seine Zustimmung verwehren. Außerdem müsse das Vereinigte Königreich alle rechtlichen, finanziellen und haushaltspolitischen Verpflichtungen erfüllen.
Die Forderung der britischen Premierministerin May, parallel über den Austritt und die künftigen Beziehungen zu verhandeln, lehnte das EU-Parlament ab. Erst müsse der Austritt erfolgen, dann könne ein Abkommen geschlossen werden.
Der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat davor gewarnt, die Brexit-Gespräche zulasten der betroffenen Menschen zu führen. Im Europaparlament sagte Juncker, die Kommission werde Fürsprecher der direkt Betroffenen diesseits und jenseits des Kanals sein. Arbeitnehmer, Unternehmer, Studenten und Rentner dürften nicht den Preis für einen EU-Ausstieg Großbritanniens zahlen.
Ende April wollen die verbleibenden 27 Mitgliedstaaten ihre Verhandlungsleitlinien bei einem Gipfel in Brüssel beschließen.
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