Die EU-Staaten hätten die Strafmaßnahmen gegen staatlichen Ölkonzern Rosneft und andere Unternehmen gut begründet, erklärten die Luxemburger Richter am Montag. Die Sanktionen bleiben damit bestehen.
Rosneft hatte in Großbritannien gegen die Sanktionen geklagt. Sie verbieten die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien nach Russland sowie Dienstleistungen im Erdölgeschäft. Zudem wird russischen Einrichtungen Zugang zu den Kapitalmärkten untersagt.
Die EU hatte die Wirtschaftssanktionen im Sommer 2014 verhängt, weil sie der Regierung in Moskau Unterstützung pro-russischer Rebellen bei in der Ostukraine vorwarf. Auch die Annexion der Krim durch Russland wurde von der EU mit Strafmaßnahmen beantwortet.
dpa/jp - Illustrationsbild: Yuri Kadobonov/AFP