Die Kommission hat deshalb ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verletzung europäischen Rechts eingeleitet. Gegen Tschechien, Litauen, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien erhebt sie den gleichen Vorwurf.
Bei Deutschland und Großbritannien sieht die EU-Kommission noch einen weiteren Gesetzesverstoß. Beide Länder hätten der Behörde auch in ihren nationalen Untersuchungsberichten nicht sämtliche bekannten Informationen zur Verfügung gestellt, lautet der Vorwurf.
Die betroffenen Regierungen haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu antworten. Danach kann die EU-Kommission den nächsten Schritt des Verfahrens einleiten, das am Ende zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen kann.
dpa/fs - Illustrationsbild: Jasper Jacobs/BELGA