Sterbehilfe: Kammerausschuss stimmt für Erleichterung
Der Gesundheitsausschuss in der Kammer hat am Dienstag eine Änderung am Euthanasie-Gesetz mit breiter Mehrheit angenommen. Künftig sollen Menschen, die eine sogenannte Willenserklärung ausgefüllt haben, nicht mehr dazu verpflichtet sein, diese Willenserklärung alle fünf Jahre erneut auszufüllen.