Künftig Sonderrechte für belgische Einsatzfahrzeuge im deutschen Verkehr
Die Einsatzfahrzeuge belgischer und niederländischer Rettungskräfte dürfen künftig Sonderrechte im deutschen Straßenverkehr in Anspruch nehmen. Das gilt laut einer Mitteilung der Regierung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, wenn die Einsatzfahrzeuge "auf dem kürzesten Weg zu einem Einsatzort im eigenen Land deutsches Gebiet durchqueren".