Gerichtsurteil: "Deliveroo-Kuriere sind Arbeitnehmer, keine Selbständige"
Fahrradkuriere, die für den Online-Lieferdienst Deliveroo arbeiten, müssen als Arbeitnehmer betrachtet werden und nicht als Selbständige. Das hat am Freitag der Brüsseler Arbeitsgerichtshof entschieden.