Rückführung von Sudanesen bleibt vorerst teilweise ausgesetzt
Die Rückführung von sudanesischen Flüchtlingen, die keinen Antrag auf Asyl in Belgien stellen, bleiben vorerst ausgesetzt. Die Regierung wolle zunächst prüfen, wie Artikel 3 der europäischen Menschenrechtskonvention auch für die sogenannten Transitmigranten besser angewendet werden könne, kündigte Premierminister Charles Michel an.