In dem Fall ging es um den Frühjahrsklassiker Lüttich-Bastogne-Lüttich vom 25. April 2010. Die Staatsanwaltschaft hatte Winokurow aus Kasachstan vorgeworfen, seinem russischen Rivalen Kolobnew den Sieg des Rennens abgekauft zu haben - für 150.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich dabei auf den E-Mail-Verkehr zwischen den beiden Sportlern und auf Überweisungen von je 100.000 und 50.000 Euro.
Das Lütticher Strafgericht befand aber, dass die vorgebrachten Punkte der Staatsanwaltschaft nicht als Beweise ausreichten. Deshalb blieben Zweifel daran, dass die beiden Sportler wirklich betrogen hätten.
belga/dpa/est