Zusätzlich sollte Koch eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro auferlegt werden.
Nach einer genaueren Überprüfung des Streitfalls folgte die Disziplinarkammer jedoch weitgehend der Argumentation der KAS Eupen und verurteilte Koch nur zu einer Sperre von einem Spiel.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Damit ist Koch gegen den RSC Anderlecht spielberechtigt.
Mit./RKr