Reemtsma: Urteil im Prozess gegen Lutz Drach - sechseinhalb Jahre Haft
Im Geldwäsche-Prozess um die Lösegeld Millionen aus der Reemtsma-Entführung ist der Angeklagte Lutz Drach wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden.