Höhere Eigenbedarfsgrenzen für Drogen ab Juni
In Nordrhein-Westfalen gelten ab Mittwoch (1. Juni) höhere Eigenbedarfsgrenzen bei Drogen. Staatsanwaltschaften können beim Besitz von bis zu 10 Gramm Haschisch und Marihuana oder einem halben Gramm Heroin, Kokain oder Amphetaminen für den eigenen Verbrauch von einer Strafverfolgung absehen. Das NRW-Justizministerium bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht der Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung (Essen/Montag).