Die Bilder der Terrorattacken von Brüssel werden sich wohl auf Ewig ins Gedächtnis der Belgier einprägen. Dass sich der König zu Wort meldete, ist dafür Beweis genug. "Bei den letzten großen Katastrophen hat es nie eine Fernsehansprache gegeben, weder beim Heyseldrama von 1985-86, noch bei der Katastrophe von Marcinelle 1956", erklärt Christian Behrendt, Professor für Verfassungsrecht an der Uni Lüttich.
Während drei Tagen gilt zudem Staatstrauer. Ein Entscheidung, die im Vergleich zur Königsansprache deutlich häufiger vorkommt, zuletzt nach dem Tod von Königin Fabiola 2014. Wird Staatstrauer verhängt, hat dies eine Reihe von Konsequenzen.
"Zum einen müssen Festlichkeiten verschoben werden, zumindest wenn sie die Regierungen implizieren, oder das Programm muss umgestaltet werden. Flaggen werden auf Halbmast gesetzt", erklärt Behrendt. "Außerdem haben Polizisten das Recht, ein schwarzes Band an der Uniform zu tragen. Das gab es zum letzten Mal beim Busunglück von Sierre." Auch die Schweigeminute gehört zu den Ritualen der Staatstrauer.
Der Terror von Brüssel war ein Angriff auf die demokratischen Grundwerte. Ein Angriff auf die Freizügigkeit und ein Angriff auf unseren Lebensstil ganz allgemein. Dass diese Freiheiten auch Risiken beinhalten, liegt in der Natur der Sache. Ein Nullrisiko kann man einfordern - aber "dann haben wir nordkoreanische Zustände. Dann sind wir ein völlig kontrolliertes und diktatorisches Land. Und das wollen wir nicht. Und deshalb wird es ein gewisses Restrisiko immer geben. Das müssen wir wissen. Aber das ist der Preis der Demokratie. Und die Demokratie ist eigentlich, so denke ich, unser höchstes Gut."
Trotzdem werden die Rufe nach mehr Kontrolle, schärferen Gesetzen und einem härteren Durchgreifen der Justiz immer lauter. "Wir haben in den letzten Monaten das Strafrecht und das Strafprozessrecht deutlich verschärft. Der Zugriff auf bestimmte, als gefährlich angesehene Personen ist vereinfacht worden. Da wir keine Diktatur sind, haben nicht alle öffentliche Stellen Zugriff auf alle Datenbanken. Wir sind ja kein Big Brother."
Zur Diskussion stehen grundlegende Kapitel des Rechtsstaates. So zum Beispiel die Frage nach der Länge nach der Untersuchungshaft. Der entsprechende Artikel zwölf stammt aus dem Jahr 1831. Für alle Änderungen solle man sich genügend Zeit gönnen, so der Rat des Verfassungsrechtlers. Auch wenn die Flaggen vielleicht noch öfters auf Halbmast wehen müssen.
Simonne Doepgen - Bild: Aurore Belot/BELGA