Dabei sollte man die Gefahren des Alkohols nicht außer Acht lassen: Auch am nächsten Morgen kann man noch alkoholisiert sein, und der Führerschein ist gefährdet. Darauf weist Eric Hellebrandt von der Zonenpolizei hin.
Er erinnert auch an das Jugendschutzgesetz. Das richtet sich sowohl an Warenhäuser, an Wirtschaften, und an Thekengänger, wenn sie "spendieren".
fs