Das bestätigte der Anwalt der Gemeinde Bütgenbach, Guido Zians, dem BRF. Mecar hatte 2011 gegen einen Erlass der Wallonischen Region Einspruch eingelegt, der dem Unternehmen den Bau einer privaten Schießanlage für Munitionstests auf dem Truppenübungsplatz untersagte. Die Gemeinde Bütgenbach hatte sich in dem Verfahren der Region angeschlossen.
Das jetzt zugestellte Urteil des Staatsrates erfolgte am 8. Januar.
mitt/mb