Im Prozess um eine misslungene Ohrrekonstruktion hat das Aachener Amtsgericht die Urteile gesprochen. Die Richterin verurteilte einen Professor der Uniklinik wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung. Der Arzt muss nun 16.000 Euro Strafe zahlen. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde ein anderer Arzt zur Zahlung von 6.000 Euro verurteilt.
Beide Mediziner hatten eine Patientin behandelt, die seit ihrer Geburt ein missgebildetes Ohr hatte. Die heute 38-Jährige wollte ein schönes, künstliches Ohr. Doch mehrere Operationen im Aachener Uniklinikum misslangen. Laut Gericht hatten die Ärzte die Patientin gar nicht oder nur mangelhaft über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt. Das Opfer will die Ärzte nun auch auf Schmerzensgeld verklagen.
wdr/rs
Betreff Mangelnde medizinische Aufklärung, na ja diesbezüglich kann man davon ausgehen, dass besagte Person keinen "Titel" ihr eigen nennen durfte, daher eventuell als "kleines Nichts" angesehen wurde. Ähnliches gibt's überall sogar in Ostbelgien, man darf annehmen, schon mehrmals geschehen. Könnte als Folge haben: "Strafe muss sein", bei dieser Patientin sicher in Ostbelgien vielleicht