2 Kommentare

  1. Beitrag zu Fahrlehrermangel in Belgien. Ein Aspekt, der ebenfalls Grund des Mangels sein könnte, fehlt in diesem Beitrag, ernennt sich "Entlohnung". Das Schicksal wollte es vor Jahren, dass ich Kenntnis davon bekam. Sollte diese sich auch in 2015 nicht wesentlich verbessert haben, dann wünsche ich zwar viel Erfolg betreff der angestrebten Ziele, bin aber diesbezüglich keineswegs optimistisch

  2. zum glück wird jetzt auch mal erwähnt was von einem anwärter als fahrlehrer erwartet wird und was dieser um als solcher überhaupt arbeiten zu dürfen vorweisen muss - denn in so mancher stellenanzeige, fahrleher vz gesucht mit " Im Besitz der Fahrerlaubnis Brevet Nr. 103 für Fahrlehrer - praktischer Unterricht sein. " auszug aus einem stellenangebot im adg und trotz recherche nicht offensichtlich was genau erwartet wird oder was man haben muß um als fahrlehrer zu fungieren - und wie schauts bei den privaten aus die ihrem schützling denn das fahren beibringen ? diese besitzen in der theorie doch nur ihren normalen führerschein oder ?