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Haftstrafe auf Bewährung für Manfred Theissen gefordert

21.05.201512:08
  • KAS Eupen
Der damalige AS-Direktor Manfred Theissen beim Fußballverband in Brüssel (Bild: 7. April 2011)
Der damalige AS-Direktor Manfred Theissen beim Fußballverband in Brüssel (Bild: 7. April 2011)

Ein Jahr Haft auf Bewährung oder 240 Stunden Arbeitsstrafe und eine Geldbuße von 6.000 Euro - das hat die Eupener Staatsanwaltschaft am Donnerstag gegen den ehemaligen AS-Direktor gefordert. Für die AS komme nur ein Freispruch in Frage.

Die Akte Manfred Theissen hatte nach Angaben der Verteidigung intern bei den Ermittlungsbehörden den Namen "Münchhausen" erhalten, in Anlehnung an den tollkühnen Lügenbaron von Münchhausen. Schon alleine dieser Fakt zeige, wie sehr von vornherein alle Ermittlungen gegen Manfred Theissen gerichtet worden seien, sagte Axel Kittel, der den ehemaligen AS-Direktor verteidigt. Man habe sich von vornherein auf seinen Mandanten eingeschossen, er sei die Zielscheibe gewesen und gleichzeitig in der Öffentlichkeit vorverurteilt worden.

Konkret wird Theissen vorgeworfen, einen schriftlichen Einspruch gefälscht und rückdatiert zu haben, den er im März 2011 dem belgischen Fußballverband zugeschickt hatte bezüglich der Wertung eines Nachholspiels Lierse SK gegen den KV Mechelen, das im Februar stattgefunden hatte. Dabei ging es um den Einsatz eines Spielers ohne gültige Lizenz. Der Ausgang des Spiels hatte Auswirkungen auf den Abstiegskampf in der ersten Fußballdivision, daher konnte die damalige Tabellensituation der AS Eupen von der Wertung abhängen.

Die Staatsanwaltschaft widerlegte die Aussagen Theissens, der erklärt hatte, das Einschreiben am 15. März 2011 gemeinsam mit einer Bewerbung für das Exekutivkomitee des Verbandes geschickt zu haben. Der Verband hatte demnach erklärt, niemals den Einspruch gegen den nicht lizenzierten Spieler erhalten zu haben. Eine Computerauswertung habe außerdem keine Spur von einem am 15. März geschriebenen Brief ergeben.

Theissen habe vordatiert, um vorzutäuschen, dass der Einspruch fristgerecht gekommen sei. Der Vorteil für die AS wäre gewesen, dass sie direkt in die erste Division geblieben wäre und auf einen Abstiegskampf hätte verzichten können, so die Anklage. Sie forderte ein Jahr Haft auf Bewährung oder 240 Arbeitsstunden und eine Geldbuße von 6.000 Euro. Für die AS selber beantragte sie einen Freispruch.

Das Urteil wird am 22. Juni verkündet.

Archivbild: Eric Lalmand (belga)

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