Der Tod ist ein heikles Thema. Er ist so sicher wie das Amen in der (katholischen) Kirche, niemand kann ihn in letzter Konsequenz vermeiden. Wenn er eingetreten ist, heißt es Abschied nehmen, trauern, fertig werden mit dem oft Unfassbaren, Unbegreiflichen.
Die Hinterbliebenen sind zunächst einmal nicht selten gefangen in ihrer Verzweiflung, ihrem Leid. Und doch: Das Leben geht weiter für die Angehörigen, die so manches zu bewältigen haben. Formalitäten, Verwaltungsangelegenheiten, Beerdigung, Rechnungen ... Ja, auch Rechnungen. Und damit mag man sich nicht wirklich gerne beschäftigen, schaut flüchtig auf die Kostenaufstellung des Bestattungsunternehmens und ... zahlt die erbrachten Dienstleistungen.
Die meisten sind froh, wenn sie all das überstanden haben und wieder Zeit gewinnen für die Trauerarbeit und das Nachvorneschauen. Einige schauen ein bisschen genauer hin und stellen fest, dass der Tod eine verdammt teure Angelegenheit ist. Man tut es zwar gerne für den lieben Verstorbenen, und doch stellen sich bisweilen Fragen nach der Berechtigung bestimmter Rechnungsposten.
Beispiel: die Leichentransportsteuer. Die ist nur in Eupen, der Hauptstadt der Gemeinschaft, zu entrichten. In allen anderen Kommunen der DG fällt eine solche Gebühr nicht an. 100 Euro müssen berappt werden, wenn der in Eupen wohnhafte Verstorbene über die Straßen der Stadt etwa zur Leichenhalle befördert werden muss.
100 Euro auch für alle jene Auswärtige, die den Fehler gemacht haben, den Zeitpunkt ihres Todes in Eupen zu erleben. Beispielsweise die Großtante, die zur Geburtstagsfeier aus der Eifel ins schöne Eupen angereist war und hier das Zeitliche segnete. Oder der schwerkranke Onkel aus Baelen, der stationär im Eupener Krankenhaus seinen Krebs behandeln ließ und dort sein Leben aushauchte. Auch sie beziehungsweise ihre Angehörigen müssen die hundert Euro zahlen, weil der Leichnam über Eupener Straßen transportiert wurde.
Diese Praxis erregt nicht wenige Gemüter - nicht unbedingt wegen der 100 Euro, sondern wegen der moralischen Haltung hinter diesem "Steuerbescheid". Der Bestatter muss das Geld vorschießen und es der Stadt überweisen, um es dann bei den Hinterbliebenen einzufordern.
Die Leichentransportsteuer stammt aus der Kutschenzeit, als noch Pferde die Leichenkutsche zogen und Pferdeäpfel hinterließen. Die mussten natürlich von den Straßen entfernt werden - von einem Arbeiter der Kommune. Eine Straßenreinigungsaktion war das. Das machte Sinn. Heute sind die Beerdigungen mit echten Pferdestärken an den Fingern einer Hand abzuzählen. Straßenreinigung fällt kaum noch an. Was also soll Anno 2015 eine Leichentransportsteuer und dann auch noch für die auswärtigen Gäste, die das Pech hatten, in Eupen zu versterben?
Weg damit und zwar schleunigst. Da helfen auch die gutgemeinten Argumente des Finanzschöffen Philippe Hunger nicht, der das Problem nicht erfunden, sondern geerbt hat. Rund 32.000 Euro nahm die Stadt Eupen im letzten Jahr durch die Leichentransportsteuer ein. Und, so Hunger, das Geld werde für Friedhofs- und Leichenhallenarbeiten sowie für Armenbegräbnisse verwendet.
Seien wir ehrlich: Leichenhallengebühren fallen ohnehin an, zuweilen müssen obendrauf noch Beisetzungsgebühren entrichtet werden, Sterbeurkunden sind zu bezahlen, die Kirche bittet um höchst umstrittene "Spenden" für die Trauerfeier und so weiter.
Dass die 32.000 Euro dem Eupener Stadtsäckel guttun, ist keine Frage. Aber dieser finanzielle städtische Erfolg steht in keinem Verhältnis zum Schaden, den er anrichtet. Denn die Gebühr ist, wie es ein Eifeler Leserbriefschreiber ausdrückte, "verletzend und völlig überzogen".
Eupen sollte sich die anderen DG-Gemeinden und die Hunderten wallonischen Kommunen zum Vorbild nehmen und auf diese todsichere Einnahme verzichten. Armenbegräbnisse und Friedhofsarbeiten müssten doch aus dem normalen Topf der Gemeindesteuern zu finanzieren sein, die jeder entrichten muss, der in Eupen ansässig ist.
Und die Menschen, die hier zu Gast sind und als Leiche über die Stadtgrenzen nach Hause transportiert werden, dürften nun wirklich niemals mit einer Leichenmaut belastet werden. Wenn doch, dann wäre es nur konsequent, jedem Besucher Eupens eine Straßenmaut abzuverlangen - ob er die Visite nun überlebt oder nicht. Denn Eupen soll ja schöner werden.
Foto: Achim Nelles/BRF
Ich würde es mich im Fall der Fälle gerne etwas kosten lassen - Hauptsache, raus aus Eupen.
In Deutschland bezahlt man ja auch seit 100 Jahren, dass Kaiser Wilhelm II via Sektsteuer seine Kriegsflotte aufstocken kann.
Als Verfasser des Leserbriefes bezüglich der Leichentransportsteuer in Eupen möchte ich mich bei Herrn Schröder für die verständnisvolle und gut recherchierte Aufnahme des Themas in das BRF Programm bedanken.
Nach dem Ableben unserer Mutter ging es uns doch nur um das Nachhausebringen und nicht um die Organisation eines "Sondertransportes" !
Die vielen spontanen Reaktionen von Mitbütgern haben mir gezeigt, daß dieses Problem schon viele Menschen berührt hat, sie sich aber nicht getraut haben, an die Öffentlichkeit zu gehen. Eigentlich hat es bisher nur Zustimmung für meinen Standpunkt gegeben.
Nachdem ich über die Herkunft und Verwendung der Steuer erfahren habe, ist mein Unverständnis nur noch größer geworden, ich denke jeder bezahlt zwar gerne für den Unterhalt der Friedhöfe und auch für Armenbegränbnisse; das aber nur in der eigenen Gemeinde.