1 Kommentar

  1. Den Wunsch nach einer individuellen Grabstätte kann ich nachvollziehen. Besonders Kindergräber sollten in ihrer Gestaltung freier und verspielter sein dürfen als Erwachsenengräber. Dennoch denke ich, dass der Friedhof als Ruhe- und Gedenkort wichtig ist und man seine christlich-abendländische Grundstrultur - die sich über Jahrhunderte bewährt hat - erhalten sollte. Ebenso sollte der 1. November (sowohl in Belgien als auch in NRW) weiterhin ein gesetzlicher Feiertag bleiben, nicht um das Totengedenken an anderen Terminen abzuwerten, sondern um einen festen Termin im Jahresrythmus zu haben, welcher dem Gedenken seinen würdigen Platz einräumt.