2 Kommentare

  1. In Bezug dieser Missachtung könnte doch die Ständige Kommission für Sprachenkontrolle eingreifen, oder?!

  2. Wie wäre es wenn das PDG hierzu einen Erlass rausließe der besagt, das Steueraufforderungen in französischer Sprache nicht zu begleichen sind... Meine Mutter war Friseuse, als die MWS eingeführt wurde, musste sie selbstredend auch jene vierteljährliche Vorauszahlung tätigen, als die erste Zahlungsaufforderung eintraf, war die wie gehabt auf Französisch, Mama hat nicht gefackelt und das Schreiben zurückgeschickt mit dem Vermerk: "Soviel wie sie aus dem Schreiben ersehen könne, schulde ihr das Finanzamt zirka 10000 BEF; sie bitte um umgehende Überweisung des Betrags auf ihr Geschäftskonto". Eine Woche später war die deutsche & korrekte Übersetzung da, die müssen sich zu Tode erschrocken haben auf'm Finanzamt, denn normalerweise dauert sowas da VIEL länger...