Die Eupener Staatsanwaltschaft geht gegen mutmaßlich strafbare Hasskommentare im Internet vor. Nach dem Vorfall Ende August im Scheiblerpark in der Eupener Unterstadt gingen mehrere Anzeigen wegen entsprechender Äußerungen ein. "Inzwischen haben wir drei Akten eröffnet, wo die betreffenden Tatverdächtigen jetzt vernommen werden und dann gegebenenfalls mit einem Bußgeld zu rechnen haben", erklärt Andrea Tilgenkamp, Sprecherin der Eupener Staatsanwaltschaft.
Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft die Polizei beauftragt, öffentliche Kommentare in sozialen Medien zu überprüfen, die seit Ende August und insbesondere im Zusammenhang mit dem Vorfall im Scheiblerpark veröffentlicht wurden. Aber auch Kommentare, die mit Diebstählen auf den Friedhöfen im Eupener Land zusammenhängen, werden überprüft. Dabei soll festgestellt werden, ob die Äußerungen strafrechtlich relevant sind und wer sie verfasst hat.
Hasskommentare können strafrechtliche Folgen haben
Dass Nutzer in sozialen Medien häufig unter einem Pseudonym oder einer Abkürzung auftreten, schützt sie nicht automatisch vor Strafverfolgung. Die Plattformen seien öffentlich, betont Tilgenkamp. Wer dort strafbare Hassparolen verbreite, könne sich strafbar machen.
Rechtliche Grundlagen sind unter anderem das Gesetz vom 30. Juli 1981 zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie das neue belgische Strafgesetzbuch. Dessen Artikel 249 definiert unter anderem Diskriminierung und Hass. Artikel 250 sieht Strafen für bestimmte Hassparolen vor, die öffentlich verbreitet werden – dazu zählen auch Äußerungen in sozialen Medien.
Je nach Tatbestand können Freiheitsstrafen, gemeinnützige Arbeit oder Geldbußen drohen. Ob ein Kommentar tatsächlich strafbar ist, muss im Einzelfall anhand der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Staatsanwaltschaft sieht die Verfolgung als Priorität
Die Prüfung zahlreicher Kommentare bedeutet zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Polizei. Trotzdem will die Staatsanwaltschaft entsprechende Äußerungen konsequent verfolgen. Tilgenkamp betont, dass man solches Verhalten nicht dulden könne und die strafrechtliche Verfolgung deshalb eine Priorität sei.
Radio-Interview mit Andrea Tilgenkamp im Player:
Robin Emonts
Die Staatsanwaltschaft sollte immer gegen jede Straftat vorgehen.