Das Berufungsgericht in Lüttich hat einen heute über 70-jährigen Mann wegen der Vergewaltigung seiner Tochter zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde teilweise zur Bewährung ausgesetzt. Zweieinhalb Jahre muss der Mann demnach im Gefängnis verbüßen.
Im Oktober 2024 hatte das Strafgericht in Verviers den Mann noch zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte die Taten an seiner damals fünfjährigen Tochter eingeräumt, einige jedoch verharmlost. Die heute 44-jährige Frau hatte die sexuellen Übergriffe lange zu verdrängen versucht.
Die Staatsanwaltschaft hatte in erster Instanz sieben Jahre Haft gefordert. Das Berufungsverfahren ging auf einen Einspruch der Staatsanwaltschaft zurück.
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