Wer in Belgien eine Verkehrsbuße nicht bezahlt, muss seit dem 1. September mit einer deutlich höheren Zahlungsaufforderung rechnen. Grund ist eine Änderung des Strafgesetzbuches.
Nach einer unbezahlten Verkehrsbuße folgen zunächst eine Mahnung und ein Vergleichsvorschlag. Erst bei der anschließenden Zahlungsaufforderung kommen zusätzlich 250 Euro hinzu.
Der Betrag geht an den Sonderhilfsfonds für Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten. Der Fonds entschädigt Opfer und Personen, die bei Hilfeleistung zu Schaden gekommen sind und die nicht durch den Täter, Versicherungen oder Krankenkassen entschädigt werden.
Die Staatsanwaltschaft Eupen weist auf die Änderung hin. Sie hat seit dem 1. September zahlreiche Nachfragen von Betroffenen erhalten, die den höheren Betrag nicht nachvollziehen konnten.
mitt/gaz