Der Staatsrat hat eine Entscheidung der Stadt Lüttich aufgehoben, in der die Schließung von nachts geöffneten Geschäften angeordnet worden war. Laut dem Staatsrat hat die Stadt unverhältnismäßig gehandelt. Lüttich hatte die Schließung als einzige Möglichkeit in Betracht gezogen.
Die Gesetzeslage sieht vor, dass Städte und Gemeinden die vollständige oder vorübergehende Schließung von Geschäften in der Nacht verfügen können, wenn es zu Ruhestörungen kommt oder der Verdacht von Geldwäsche besteht.
belga/moko