Wegen der weiterhin erhöhten Waldbrandgefahr durch die anhaltende Trockenheit hat der Gouverneur der Provinz Lüttich die geltenden Einschränkungen verlängert.
Verboten sind unter anderem Feuerwerk und das Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände ohne Genehmigung.
Auch der Umgang mit Feuer in einem Abstand von weniger als 100 Metern zu Wäldern, Feldern, Wiesen und anderen Naturflächen ist untersagt. Dazu gehören beispielsweise das Verbrennen von Grünabfällen, thermische Unkrautvernichter und Tätigkeiten, bei denen Funken entstehen können.
Grillen und Feuerschalen bleiben erlaubt, allerdings nur unter strenger Aufsicht und mit geeigneten Löschmitteln in unmittelbarer Nähe. Die verlängerte Regelung gilt bis zum 21. September und für das gesamte Gebiet der Provinz Lüttich.
mitt/re