Der Gemeinderat von Amel hat eine Steuer auf Übernachtungen eingeführt. Sie beläuft sich auf 2,50 Euro pro Person pro Nacht. Damit folgt Amel dem Beispiel anderer Gemeinden und Urlaubsregionen.
Die Übernachtungssteuer tritt an die Stelle der früheren Bettensteuer. Laut Schöffin Anna Pauels ist diese nicht mehr zeitgemäß und hat auch nicht viel eingebracht. Die Steuer sei damit zu rechtfertigen, dass die Gemeinde in die öffentliche Infastruktur und gezielt auch in touristische Angebote wie das Touristinfo investiere. Bürgermeister Erik Wiesemes sah darin aber auch eine Verpflichtung für die Gemeinde.
Von der Übernachtungssteuer ausgenommen sind Kinder im Alter bis zwölf Jahren, Schulgruppen, Campinggäste und Wohnmobile sowie Jugendlager. Bei letzteren werden die Vermieter mit 0,10 Euro pro Person und Übernachtung besteuert. Das betrifft alle Jugendlager, ob sie auf Wiesen, in Scheunen oder in Vereinssälen übernachten.
Haushaltsanpassung aufgrund von "positiven Ausgaben"
Der Gemeinderat hat auch die zweite Haushaltsanpassung genehmigt. Neben kleineren Anpassungen überträgt die Gemeinde mehr Eigenmittel in den Investitionshaushalt. Der außerordentliche Haushalt beläuft sich jetzt auf 6,34 Millionen Euro.
Im ordentlichen Dienst sinkt der satte Überschuss von einer Million auf rund 800.000 Euro. Allerdings liegt das auch daran, dass "positive Ausgaben" hinzugekommen sind, wie Erik Wiesemes sie nannte. So würden mehr individuelle Kläranlagen eingebaut als gedacht und auch bei den Zuschüssen für Regenwasserzisternen sei die Nachfrage gestiegen.
Durch den Verkauf von Bauland nimmt die Gemeinde Amel in diesem Jahr übrigens deutlich mehr ein als erwartet (274.000 Euro statt der im Haushalt vorgesehenen 200.000 Euro) und in Schoppen hat die Gemeinde ein Industriegelände für knapp 78.000 Euro verkauft.
Der Gemeinderat gab definitiv seine Zustimmung zum Verkauf eines Teilstücks aus einer Gemeindeparzelle am Fußballplatz in Amel, auf der zwei bereits ortsansässige Ärztinnen eine Gemeinschaftspraxis bauen wollen.
In diesem Bereich übernimmt die Gemeinde auch den unteren Teil des Parkplatzes des KFC Grün-Weiß, dem das Fahrt- und Nutzungsrecht garantiert wird.
Weitere Baumpflanzphase schon in diesem Herbst
Vorgezogen wird die zweite Phase zur Lieferung und Pflanzung von einheimischen Baumarten entlang der Gemeindewege. Im Frühjahr waren schon rund 200 Bäume und etliche Meter Mischhecken gepflanzt worden. Die folgende lange Trockenheit erwies sich als Problem. Nun will die Gemeinde "den Herbst als die richtige Pflanzzeit nutzen", wie Schöffe Patrick Heyen erklärte.
Diesmal geht es um 340 Bäume, die vor allem von Medell in Richtung Deidenberg und in Richtung Ravel gepflanzt werden sollen. Der Revierförster habe bei der Auswahl der Pflanzen geholfen. Danach bleiben dann noch rund 450 Pflanzen, damit die Gemeinde ihr gesetztes Ziel von 1.000 neu gepflanzten Bäumen in dieser Legislaturperiode erreicht.
Beim Holzverkauf am 14. Oktober im "Terminus" in Montenau bietet die Gemeinde Amel rund 22.000 Festmeter aus den Forstämtern Büllingen und St. Vith an.
Bestattungswald und Rasengräber: Friedhofsordnung angepasst
Der Gemeinderat hat auch die Beerdigungs- und Friedhofsordnung angepasst, die Ende 2012 verabschiedet und im Jahr 2018 schon mal geändert worden war.
Als neues, eigenständiges Kapitel wurde die vom vorigen Gemeinderat verabschiedete Regelung zum Bestattungswald "Bambusch" aufgenommen.
Bei den Bestattungsformen auf den herkömmlichen Friedhöfen in der Gemeinde wird nach dem Beispiel der Gemeinde Büllingen die Möglichkeit von sogenannten (pflegeleichten) Rasengräbern eingeräumt: eine Sargbestattung ohne Denkmal und Grabeinfassung auf einer freien Rasenfläche, zumindest auf den Friedhöfen, wo das räumlich möglich ist. "Das ist eine gute Idee", sagte Erik Wiesemes, "warum sollten wir sie nicht übernehmen?"
"Letzter Wille" zur gewünschten Bestattungsform
Grabkonzessionen (für 20 Jahre) bleiben in der Gemeinde Amel weiterhin gratis. Der Bürgermeister erinnerte aber daran, dass die Leute bei der Gemeinde anfragen müssen, wenn sie eine Grabstätte aufheben oder verkleinern wollen - schließlich sei die Gemeinde Eigentümer dieser Fläche. Und im Fall von denkmalgeschützten Gräbern müsse sie ein Gutachten bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft anfragen. Alexander Kringels wollte wissen, was mit Grabdenkmälern geschehe, um die sich niemand mehr kümmere. Das hänge von Fall zu Fall ab, sagte Erik Wiesemes. So sei etwa zu prüfen, ob das Denkmal sicher stehe oder umzustürzen drohe.
Weitere Kolumbarien oder Urnenwände soll es auf den Friedhöfen in der Gemeinde nicht mehr geben. Sie würden auch angesichts der Möglichkeit von Urnengräbern nicht mehr nachgefragt.
Die neue Friedhofsordnung sieht auch vor, dass die Bürger beim Standesamt ihren "letzten Willen" über die gewünschte Form der Bestattung hinterlegen können. So sei dies im Todesfall schon geklärt.
Stephan Pesch