Noch ist der Brand im Hohen Venn nicht gelöscht, doch die Folgen für den Tourismus sind bereits spürbar. Die Wallonie und die Deutschsprachige Gemeinschaft wollen verhindern, dass die gesamte Branche unter dem Feuer leidet. Die zuständigen Minister Valérie Lescrenier und Gregor Freches haben sich dazu mit betroffenen Betrieben und Einsatzkräften getroffen.
Neben einer abgestimmten Kommunikation geht es vor allem um die Frage, wie Tourismusanbieter mit Umsatzeinbußen und Stornierungen umgehen können.
Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor
Die Sorgen in der Branche sind groß. Noch lässt sich weder der ökologische noch der wirtschaftliche Schaden des Vennbrandes beziffern. Klar ist aber bereits: Die Auswirkungen treffen eine Region, für die der Tourismus eine große Bedeutung hat. Rund 140.000 Übernachtungen wurden im August 2025 rund um das Hohe Venn gezählt. Das entspricht etwa einem Zehntel aller Übernachtungen in der Wallonie.
Die Folgen des Feuers waren schon am Wochenende unmittelbar zu spüren. Bis zu 300 Urlauber mussten aus Dutzenden Ferienunterkünften evakuiert werden. Betroffen waren unter anderem Unterkünfte in Weismes und Bütgenbach. Hinzu kommen erste Stornierungen und damit die Sorge vor weiteren Einnahmeausfällen.
Stornierungen gibt es sogar in La Roche-en-Ardenne. Das liegt 60 Kilometer vom Brand entfernt, ist also gar nicht direkt betroffen.
Politik setzt auf einheitliche Informationen
Wallonie und Deutschsprachige Gemeinschaft wollen zunächst dafür sorgen, dass Urlauber verlässliche Informationen darüber bekommen, welche Gebiete trotz des Brandes weiterhin besucht werden können. VisitWallonia und die Tourismusagentur Ostbelgien sollen dazu einheitlich kommunizieren. Zusätzlich wird unter der Nummer 081/84.41.00 eine Hotline für Urlauber eingerichtet.
Auch Tourismusanbieter sollen Unterstützung bei offenen Fragen erhalten. Für sie ist ebenfalls eine Hotline (081/32.56.11) vorgesehen. Eine Informationsseite soll zudem Antworten zu Versicherungen, Buchungen und Stornierungen bündeln.
Für den ostbelgischen Tourismusminister Gregor Freches geht es darum, wirtschaftliche Folgeschäden möglichst klein zu halten. "Wir werden nicht zulassen, dass der Brand eine ganze Tourismussaison mit sich reißt", erklärte er. Neben dem Schutz des Gebietes müssten nun auch Arbeitsplätze, Betriebe und die wirtschaftliche Aktivität geschützt werden.
Entschädigungen noch nicht geklärt
In welchem Umfang betroffene Betriebe staatliche Entschädigungen erhalten können, ist bislang offen. Das Kabinett der Ministerin für Selbstständige, Eléonore Simonet, hat angekündigt, dass kleine und mittlere Unternehmen Überbrückungshilfen beantragen können. Diese richten sich unter anderem an Selbstständige, die ihr Geschäft wegen des Brandes schließen müssen oder drastische Umsatzeinbußen erleiden.
Ob darüber hinaus weitere Hilfen folgen, steht noch nicht fest.
Versicherungen greifen wohl nur selten
Auch von Versicherungen können viele Tourismusanbieter voraussichtlich keine Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle erwarten. Betriebsausfallversicherungen sind in der Regel an einen materiellen Schaden gekoppelt. Wird beispielsweise ein Hotel durch ein Feuer beschädigt und kann deshalb keine Gäste mehr aufnehmen, können entsprechende Zusatzversicherungen für entgangene Einnahmen greifen.
Beim Vennbrand ist die Situation bislang eine andere. Gebäude wie Hotels, Restaurants oder Ferienunterkünfte sind nach aktuellem Stand nicht unmittelbar durch das Feuer beschädigt worden. Genau das erschwert eine Versicherungsleistung, erklärt Harald Mollers von Ethias. "Die etwas weniger gute Neuigkeit ist allerdings, dass dadurch eventuelle Zusätze an diesen materiellen Versicherungen auch nicht greifen."
Zwar könne es spezialisierte Versicherungsangebote geben, die auch solche Ausfälle abdecken. Im Tourismussektor sind diese laut Mollers allerdings unüblich. Das liegt unter anderem an den hohen Versicherungsprämien.
Einstufung als Naturkatastrophe könnte politische Hilfen ermöglichen
Eine mögliche Einstufung des Vennbrandes als Naturkatastrophe würde an der versicherungstechnischen Situation nicht zwangsläufig etwas ändern. Politisch könnte sie jedoch zusätzliche Möglichkeiten für Entschädigungen eröffnen.
"Wenn diese Katastrophe als Naturkatastrophe eingestuft wird, dann macht das sicherlich auf politischer Ebene den Weg frei, um möglicherweise Entschädigungen zu zahlen", sagt Mollers. Die entscheidende Schwierigkeit sieht er allerdings bei der Ermittlung des tatsächlichen Schadens. Vor allem die Einkommensausfälle der betroffenen Betriebe dürften nur schwer zu beziffern sein.
Olivier Krickel