Die föderale Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil im sogenannten Wust-Verfahren eingelegt. Das teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.
Angeklagt waren rund zehn Personen, darunter Verantwortliche verschiedener Bauunternehmen. Im Mittelpunkt stand das Lütticher Unternehmen Wust.
Die Vorwürfe reichten von krimineller Vereinigung über Sozialbetrug und illegale Arbeitsvermittlung bis hin zu Fälschung und Gebrauch gefälschter Dokumente. Ende Juni hatte das Gericht mehrere Verantwortliche zu Bewährungsstrafen und Geldbußen verurteilt.
Die Verantwortlichen von Wust wurden von den Hauptvorwürfen der kriminellen Vereinigung und der illegalen Bereitstellung von Arbeitskräften freigesprochen, aber wegen Fälschung schuldig gesprochen. Dagegen richtet sich nun teilweise die Berufung der Staatsanwaltschaft.
belga/re